Ziel

Das erworbene sporttheoretische und sportpraktische Wissen in die athletische Grundausbildung und in die Trainingspraxis der jeweiligen Sportart umzusetzen, Trainingseinheiten im Nachwuchs(leistungs)- und Breitensport systematisch zu planen und pädagogisch-methodisch wirkungsvoll anzuleiten sowie Trainingsgruppen in Vereinen selbstständig zu führen und zu betreuen.

Kursinhalte

  • Sportpädagogische, sportpsychologische und ethische Grundlagen für den Trainingsbetrieb
  • Angewandte Trainings- und Bewegungslehre in Theorie und Praxis
  • Trainingseinheiten zur Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten sowie sportmotorischer Fertigkeiten
  • Methodischer Aufbau der Grundtechniken Service, Annahme, Zuspiel, Angriff, Block und Abwehr sowie Einbettung der Einzelelemente in positionsspezifische Handlungsketten
  • Taktische Schulung vom universellen 6:0-System zum spezialisierten 5:1-System sowohl in der Side-out-Situation (K1) als auch in der Break-Point-Situation (K2)
  • Einsatz von Analysemetoden zur technischen und taktischen Analyse
  • Vermittlung von Methoden zur Wettkampfbetreuung (Coaching)

Eignungsprüfungskriterien

  • Abgeschlossene Übungsleiter*innen Ausbildung (mit Schwerpunkt Volleyball ODER Beachvolleyball) 

Aufnahmebedingungen

  • Die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ärztliche Bestätigung über die medizinische Eignung für die Sportausübung, die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
  • Bestehen der Eignungsprüfung (wenn diese vorgesehen ist, siehe oben)

Der Unterricht und die Prüfungen werden in deutscher Sprache abgehalten. Aus diesem Grund ist das Niveau B2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) Voraussetzung. Im Zweifel kann von der Bundessportakademie eine Bestätigung eingefordert werden.

Abschlussvoraussetzungen

  • Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ durch den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden vorzulegen, der den Vorgaben bekannter Rettungsorganisationen entspricht und vor nicht mehr als 5 Jahren (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) absolviert wurde.
  • Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum in der Sportart zu absolvieren, z. B. in einem Sportverein oder einer Schule.

Abschlussprüfung

  • Mündliche Prüfungen in den Fächern:
    Angewandte Trainingslehre
    Angewandte Bewegungslehre
    Sportbiologie
  • Praktische Prüfungen in den Fächern:
    Allgemeine praktisch-methodische-Übungen (Lehrauftritt)
    Sportartspezifische praktisch-methodische-Übungen (Lehrauftritt)

Fachverband

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