Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für Schulen zur Ausbildung von Bewegungserzieher*innen und Sportlehrer*innen (Bundessportakademien)

Die Bundessportakademien sind öffentliche Schulen des Bundes. Ausbildungen, Eignungsprüfungen und Abschlussprüfungen werden durch bundesgesetzliche Verordnungen geregelt.

Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Bewegungserziehern und Sportlehrern (Bundessportakademiegesetz), BGBl. I Nr. 56/2016 (in Kraft getreten mit 01.09.2016)

Lehrpläne

Alle Ausbildungen, die an den Bundessportakademien durchgeführt werden, sind durch Lehrpläne geregelt, die durch das Bildungsministerium genehmigt und erlassen werden. Grundsätzlich wird an den Bundessportakademien mit Rahmenlehrplänen gearbeitet. Für Sportarten, deren Ausbildungen sich nicht sinnvoll mit Rahmenlehrplänen umsetzen lassen, sind spezielle Lehrpläne erlassen worden. Die aktuell gültigen Lehrpläne können nebenstehend abgerufen werden.

Lehrpläne der Instruktor*innenausbildungen   Lehrpläne der Trainer*innenausbildungen   Lehrpläne der Sportlehrer*innenausbildungen

 

Informationen über die Eignungs- und Abschlussprüfungen an den Bundessportakademien

 

Ergänzende Erläuterungen zur Eignungsprüfung in bestimmten Sportarten an den Bundessportakademien