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Das erworbene sporttheoretische und sportpraktische Wissen über die Trainingspraxis von Sportklettern zu vertiefen, Trainingseinheiten im Nachwuchsleistungs- und Leistungssport systematisch zu planen und pädagogisch-methodisch wirkungsvoll anzuleiten sowie Athletinnen und Athleten im Leistungstraining und bei Wettkämpfen selbstständig zu führen und zu betreuen.
Kursinhalte
Sportpädagogische, sportpsychologische und ethische Grundlagen für den Trainingsbetrieb
Methodischer Aufbau und Analyse koordinativer, komplexer Klettertechniken sowie zeitgemäßer Wettkampftechniken in Grob- und Feinform in Theorie und Praxis
Trainingsplanung, Periodisierung, Dokumentation und (Leistungs-)Überprüfung von Trainingsinhalten
Klettertraining mit entsprechender Intensitätsgestaltung in Theorie und Praxis
Vorbereitung, Management, Analyse von Wettkämpfen sowie Wettkampffeedback in verschiedenen Altersstufen, Disziplinen und Levels
Eignungsprüfungskriterien
Klettern im Schwierigkeitsgrad 8 (UIAA) bzw. 7a on sight an künstlicher Wand, wobei die konditionellen und technischen Komponenten des Eigenkönnens als Voraussetzung für die Tätigkeit als Instruktorin bzw. Instruktor für Leistungssport überprüft werden
Die Technikbeurteilung erfolgt bei der Bewältigung einer technisch anspruchsvollen Vorstiegsroute oder eines Boulders im Schwierigkeitsgrad 8+ bzw. 9–. Einzelne Hänger bzw. Pausen sind erlaubt, die vorgegebene Zeit darf aber nicht überschritten werden.
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ärztliche Bestätigung über die medizinische Eignung für die Sportausübung, die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
Nachweis der Betreuung von mindestens 3 Athletinnen bzw. Athleten bei 4 Wettkämpfen (Landesmeisterschaft, nationale Bewerbe) durch die jeweiligen Ergebnislisten, was durch den Landes- oder Bundesverband bestätigt wird
Absolvierte Instruktorausbildung für Sportklettern (Breitensport)
Bestehen der Eignungsprüfung
Abschlussvoraussetzungen
Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ durch den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden vorzulegen, der den Vorgaben bekannter Rettungsorganisationen entspricht und vor nicht mehr als 5 Jahren (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) absolviert wurde.
Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum im Rahmen von Trainingsveranstaltungen oder Wettkämpfen des KVÖ zu absolvieren.
Abschlussprüfung
Mündliche Prüfungen in den Fächern: Angewandte Trainingslehre Angewandte Bewegungslehre
Praktische Prüfungen in den Fächern: Sportartspezifische praktisch-methodische-Übungen (Lehrauftritt)