Ziel

Das erworbene sporttheoretische und sportpraktische Wissen in die athletische Grundausbildung und in die Trainingspraxis der jeweiligen Sportart umzusetzen, Trainingseinheiten im Nachwuchs(leistungs)- und Breitensport systematisch zu planen und pädagogisch-methodisch wirkungsvoll anzuleiten sowie Trainingsgruppen in Vereinen selbstständig zu führen und zu betreuen.

Kursinhalte

  • Sportpädagogische, sportpsychologische und ethische Grundlagen für den Trainingsbetrieb
  • Angewandte Trainings- und Bewegungslehre in Theorie und Praxis
  • Trainingseinheiten zur Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten, sowie sportmotorischer Fertigkeiten
  • Methodischer Aufbau Einzel-und Gruppenübungen
  • Sportartspezifische Aspekte:
    • Schulung der Basistechnik für körpertechnische Schwierigkeiten
    • Schulung der Basistechnik für gerättechnische Schwierigkeiten
    • Grundlagen Ballett, Charaktertanz, Choreografie und Artistik
    • Grundlagen des Reglements
    • Grundlagen der Wettkampfbewertung

Eignungsprüfungskriterien

Siehe dazu die detaillierte Beschreibung der Eignungsprüfung unter gesetzliche Grundlagen – Bundessportakademie

Weitere Voraussetzungen für das Bestehen der Eignungsprüfung bzw. für den Zugang zur Ausbildung

  • Die Aufnahmewerberinnen bzw. Aufnahmewerber müssen eine abgeschlossene Turnsport-Austria-C-Trainer-Ausbildung für Rhythmische Gymnastik nachweisen.
  • Aufnahmewerberinnen bzw. Aufnahmewerber müssen aktive Mitglieder der A-Nationalmannschaft Rhythmische Gymnastik sein oder gewesen sein (nicht länger als 2 Jahre zurückliegend) und das Basismodul der Turnsport-Austria-C-Trainer-Ausbildung bereits absolviert haben.

Wird eine Finalteilnahme bei österreichischen Meisterschaften (allgemeine Klasse, entsprechende Disziplin), die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, nachgewiesen, entfällt die Eignungsprüfung. Der Nachweis ist durch Ergebnislisten zu erbringen, die vom entsprechenden Landesverband beglaubigt wurden.

Aufnahmebedingungen

  • Die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ärztliche Bestätigung über die medizinische Eignung für die Sportausübung, die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
  • Bestehen der Eignungsprüfung

Abschlussvoraussetzungen

  • Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ durch den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden vorzulegen, der den Vorgaben bekannter Rettungsorganisationen entspricht und vor nicht mehr als 5 Jahren (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) absolviert wurde.
  • Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum in der Sportart zu absolvieren, z. B. in einem Sportverein oder einer Schule.

Abschlussprüfung

  • Mündliche Prüfungen in den Fächern:
    Angewandte Trainingslehre
    Angewandte Bewegungslehre
    Sportbiologie
  • Praktische Prüfungen in den Fächern:
    Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)
    Sportartspezifische praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)

Fachverband

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