Ziel

Der Instruktor/die Instruktorin für Rad- und Mountainbiketouren ist eine qualifizierte fachlich ausgebildete Person, die in der Lage ist, Rad- und Mountainbiketouren sowohl für den Tourismus als auch für breitensport- oder fitnessorientierte Gruppen in Vereinen, Schulen oder anderen Institutionen unter Einhaltung der radsportrelevanten Gesetze und Bestimmungen umweltbewusst zu planen, zu organisieren und seine fahrtechnischen Kompetenzen zu erweitern.

Eignungsprüfungskriterien

Folgende Kriterien haben die KursanwärterInnen am Mountainbike zu erfüllen:

  • Nachweis der für die Kursteilnahme notwendigen körperlichen Leistungsfähigkeit durch Befahren einer Bergaufstrecke (mit max. 12% durchschnittlicher Steigung; auf Straßen oder Wegen) oder eines CC-Rundkurses (Festlegung nach örtlichen Möglichkeiten) unter einer bestimmten Zeit.
  • Empfehlung zur konditionellen Eignung: Die Bewältigung einer geeigneten Bergaufstrecke von 600 Höhenmetern in etwa 60min entspricht einer für die Ausbildung nötigen Fähigkeit.
  • Beherrschung der Schalt/Brems/Kurventechniken
  • Fahren bergauf/ab im mittelsteilen und steilen Gelände
  • Bewältigen eines Geschicklichkeitsparcours (maximal 3 Versuche mit: Slalom weit und eng, Wippe (Höhe maximal 20cm, Breite 15-20 cm, Länge mindestens 2,5-3 m), Hindernisse überwinden (maximale Höhe 10 cm), Zielbremsung und Wegfahren vor Hindernis, Langsamfahrkanal (10x1 m; Zeit mindestens 30Sek. ohne Absteigen oder Verlassen Kanal), Aufheben/Abstellen von Gegenständen (Radflasche) während langsamer Fahrt

Eignungskriterien sind Mindestanforderungen und daher zur Gänze zu erfüllen. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung und die sich daraus ergebende Teilnahmeberechtigung werden den Teilnehmern/Innen unmittelbar nach der Eignungsprüfung bekannt gegeben.

Aufnahmebedingungen

1. Ärztliches Attest vollständig ausgefüllt, das zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist und die körperliche Eignung des Aufnahmewerbers bestätigt. Ohne ärztliches Attest ist eine Teilnahme an der Eignungsprüfung und am Kurs nicht möglich.

2. Erste-Hilfe-Nachweis ist bis spätestens vier Wochen vor der Abschlussprüfung abzugeben. Der Nachweis darf nicht älter als 5 Jahre sein. Es gelten nachstehende Ausbildungen:
 Erste Hilfe im Rahmen des Führerscheinkurses
 Erste-Hilfe-Auffrischungskurs von 6 Stunden

3. Die AufnahmewerberInnen müssen im Jahr der
Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Abschlussprüfung

Die kommissionelle Abschlussprüfung wird von einer staatlichen Prüfungskommission abgehalten, wobei die Vortragenden als Fachprüfer eingesetzt werden.
Eine Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung kann erst nach positiver Ablegung aller Semesterprüfungen und der Einhaltung der Anwesenheitspflicht erfolgen. Die Absolventen erhalten ein staatliches Zeugnis.

Fachverband

Cycling Austria - Österreichischer Radsport-Verband

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