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Das erworbene sporttheoretische und sportpraktische Wissen in die athletische Grundausbildung und in die Trainingspraxis der jeweiligen Sportart umzusetzen, Trainingseinheiten im Nachwuchs(leistungs)- und Breitensport systematisch zu planen und pädagogisch-methodisch wirkungsvoll anzuleiten sowie Trainingsgruppen in Vereinen selbstständig zu führen und zu betreuen. Außerdem ist es Ziel, in der Instruktorausbildung Freeskikenntnisse über das Material und die Bauweise der Obstacles in Parks und Schanzenanlagen zu erlernen und dadurch die Verantwortung für die Durchführung eines sicheren Übungsbetriebes übernehmen zu können.
Kursinhalte
Sportpädagogische, sportpsychologische und ethische Grundlagen für den Skiunterricht
Angewandte Trainings- und Bewegungslehre in Theorie und Praxis
Trainingseinheiten zur Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten sowie sportmotorischer Fertigkeiten
Vermittlung des methodischen Aufbaues des österreichischen Skilehrweges in den Lehrbereichen Grün (Anfänger) bis Rot (Fortbildung)
Vermittlung des methodischen Aufbaues der Freeski Basics auf dem Trampolin, auf der Wasserschanze und dem Airbag und im Snowpark
Arbeit am skitechnischen Eigenkönnen im Lehrbereich Schwarz (Meisterstufe) und im Snowpark
Technikanalysen mit Video und Erarbeitung entsprechender Korrekturzugänge
Schnee- und Lawinenkunde
Eignungsprüfungskriterien
Skitechnik allgemein: Rhythmuswechsel auf anspruchsvoller Piste (von langen auf kurze Radien)
Slopestyle Run im Snowpark – Mindestanforderungen und Trickniveau: - Rotationssprung natürliche Drehrichtung (mindestens 540°) - Rotationssprung unnatürliche Drehrichtung (mindestens 360°) - Switch Rotationssprung natürliche und unnatürliche Drehrichtung (mindestens 180°) - Rail- und Boxenslides - Überkopfmanöver (Backflip, Flatspin etc. )
Werden besondere Qualifikationen, z. B. Mindestzahl an FIS-Punkten durch vorhergegangene sportliche Karriere in den Disziplinen Slopestile, Halfpipe etc., sowie eine andere adäquate Ausbildung, z. B. staatliche Skilehrerausbildung, nachgewiesen, die nicht älter als 5 Jahre sind, entfällt die Eignungsprüfung.
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ärztliche Bestätigung über die medizinische Eignung für die Sportausübung, die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
Bestehen der Eignungsprüfung
Abschlussvoraussetzungen
Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ durch den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden vorzulegen, der den Vorgaben bekannter Rettungsorganisationen entspricht und vor nicht mehr als 5 Jahren (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) absolviert wurde.
Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum in der Sportart zu absolvieren, z. B. in einem Sportverein oder einer Schule.
Abschlussprüfung
Mündliche Prüfungen in den Fächern: Bewegungslehre und Biomechanik Sportbiologie Trainingslehre
Praktische Prüfungen in den Fächern: Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) Sportartspezifische praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)