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Die Ausbildung vermittelt allgemeine und sportartspezifische Kompetenzen zur qualitätsgesicherten Betreuung von Athlet*innen im Vereins-, Landesverbands- und Bundesstützpunktbereich. Besonderes Augenmerk wird auf die Verbindung von Trainingswissenschaft, Methodik, Technikvermittlung und praktischer Arbeit am Eis gelegt.
Kursinhalte
Sportpädagogische, sportpsychologische und ethische Grundlagen für den Trainingsbetrieb
Angewandte Trainings- und Bewegungslehre in Theorie und Praxis
Trainingseinheiten zur Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten sowie sportmotorischer Fertigkeiten
Kompetente Planung, Organisation, Durchführung und Analyse von Trainingseinheiten mit Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportlern der Sportart Rudern
Methodischer Aufbau und Vermittlung der grundlegenden Techniken im Eisschnelllauf und Short Track in Theorie und Praxis
Technikanalyse und Fehlerkorrektur im Geradeauslauf, Kurvenlauf und bei Starts in Theorie und Praxis
Planung und Durchführung eines sportartspezifischen Konditions-, Koordinations- und Techniktrainings auf dem Eis und an Land
Eignungsprüfungskriterien
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines ausreichenden sportartspezifischen Bezugs (der Nachweis ist ehest bald an den Ausbildungsreferenten des Verbandes zu übersenden). Bewerber*innen ohne ausreichenden Nachweis eines sportartspezifischen Bezugs können zu einer praktischen Überprüfung eingeladen werden.
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ärztliche Bestätigung über die medizinische Eignung für die Sportausübung, die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
Bestehen der Eignungsprüfung (wenn diese vorgesehen ist, siehe oben)
Der Unterricht und die Prüfungen werden in deutscher Sprache abgehalten. Aus diesem Grund ist das Niveau B2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) Voraussetzung. Im Zweifel kann von der Bundessportakademie eine Bestätigung eingefordert werden.
Abschlussvoraussetzungen
Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ durch den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden vorzulegen, der den Vorgaben bekannter Rettungsorganisationen entspricht und vor nicht mehr als 5 Jahren (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) absolviert wurde.
Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum in der Sportart zu absolvieren, z. B. in einem Sportverein oder einer Schule.