Ziel

Das erworbene sporttheoretische und sportpraktische Wissen in die athletische Grundausbildung und in die Trainingspraxis der jeweiligen Sportart umzusetzen, Trainingseinheiten im Nachwuchs(leistungs)- und Breitensport systematisch zu planen und pädagogisch-methodisch wirkungsvoll anzuleiten sowie Trainingsgruppen in Vereinen selbstständig zu führen und zu betreuen.

Vermittelt werden die Grundlagen der eisläuferischen Fähigkeiten, der Einfach- und Doppelsprünge und der Pirouetten. Diese Grundlagen legen die Basis für die Athletinnen und Athleten, damit diese sich später in einer der Disziplinen spezialisieren können.

Kursinhalte

  • Sportpädagogische, sportpsychologische und ethische Grundlagen für den Trainingsbetrieb
  • Angewandte Trainings- und Bewegungslehre in Theorie und Praxis
  • Trainingseinheiten zur Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten sowie sportmotorischer Fertigkeiten
  • Methodischer Aufbau der eisläuferischen Fähigkeiten, alle Drehungen und Schritte in Theorie und Praxis
  • Methodischer Aufbau der Sprungelemente des Eiskunstlaufens (alle Einfach- und Doppelsprünge) in Theorie und Praxis
  • Methodischer Aufbau der Pirouetten (alle Grundpositionen und Variationen) in Theorie und Praxis
  • Technikanalyse der Elemente in Theorie und Praxis
  • Eiskunstlauftraining mit entsprechender Intensitätsgestaltung in Theorie und Praxis

Eignungsprüfungskriterien

  • Abgeschlossene Übungsleiterausbildung sowie Lauf- und Technikklasse 2
  • Nachweis Skate Austria Trainerlizenz C und Lauf- und Technikklassen- bzw. Kürklassendiplom
  • Nachweis der Arbeit als Übungsleiterin bzw. Übungsleiter von mindestens 2 Jahren mit einer vom Verein bestätigten Stundenaufstellung

Kann die Kürklasse bzw. Technikklasse 2 nicht nachgewiesen werden, ist eine praktische Eignungsprüfung (altes Prüfungssystem Kürklasse 2) erforderlich!
Siehe: https://skateaustria.at/lauf-technikklassen

Wird eine Finalteilnahme bei österreichischen Meisterschaften (allgemeine Klasse, entsprechende Disziplin), die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, nachgewiesen, entfällt die Eignungsprüfung. Der Nachweis ist durch Ergebnislisten zu erbringen, die vom entsprechenden Landesverband beglaubigt wurden.

Aufnahmebedingungen

  • Die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ärztliche Bestätigung über die medizinische Eignung für die Sportausübung, die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
  • Bestehen der Eignungsprüfung

Abschlussvoraussetzungen

  • Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ durch den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden vorzulegen, der den Vorgaben bekannter Rettungsorganisationen entspricht und vor nicht mehr als 5 Jahren (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) absolviert wurde.
  • Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum in der Sportart zu absolvieren, z. B. in einem Sportverein oder einer Schule.

Abschlussprüfung

  • Mündliche Prüfungen in den Fächern:
    Angewandte Trainingslehre
    Angewandte Bewegungslehre
    Sportbiologie
  • Praktische Prüfungen in den Fächern:
    Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)
    Sportartspezifische praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)

Fachverband

Drucken