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Folgende Kriterien sind zur Aufnahme in die „Österreichische Sportlehrerinnen- bzw. Sportlehrerausbildung“ zu erfüllen:
Mindestalter: Vollendung des 15. Lebensjahres im Jahr des Eintritts - eine Altersbegrenzung nach oben hin gibt es nicht. Es wird jedoch auf die körperliche Belastung während der Ausbildung hingewiesen, wozu ein gutes konditionelles Niveau vorausgesetzt wird.
Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (9 Pflichtschuljahre bzw. positiver Abschluss der 8. Schulstufe). Mit dem Abschluss der allgemeinen Schulpflicht wird eine allgemeine geistige und körperliche Tauglichkeit angenommen.
positives Ablegen der praktischen Eignungsprüfung in den Teilbereichen Schwimmen, Wurf- und Koordinationsfähigkeit, Gerätturnen, Leichtathletik, sowie einer schriftlichen Überprüfung der Deutsch-Kompetenz
Anmeldung zur Eignungsprüfung
Alle nachfolgenden Dokumente und Nachweise sind bei der Online - Anmeldung hochzuladen. Formulare können mit Klick auf den unterstrichenen Text heruntergeladen werden. Formulare, Dokumente und Nachweise sind der Online Anmeldung in elektronischer Form hinzuzufügen (KEINE ÜBERMITTLUNG VON ORIGINALEN!)
Spätestens am Tag der Eignungsprüfung ist die Bestätigung der sportmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung vorzulegen. Diese kann, falls bereits vorhanden (Gültigkeit max. 6 Monate), schon bei der Anmeldung hochgeladen werden oder auch jederzeit per Mail übermittelt werden. Hinweis: Diese Untersuchung muss sportmedizinisch bestätigt werden und kann auch gerne im hausinternen Österr. Institut für Sportmedizin ÖISM) durchgeführt werden. Zwecks Terminvereinbarung ersuchen wir um direkten Kontakt mit dem ÖISM (Tel: 01/4277/28701) oder nutzen das Kontaktformular (https://sportmedizin.or.at/terminvereinbarung.html).