Ausbildungsziele

Der schulisch geführte 6-semestrige Lehrgang zur Ausbildung von Diplomsportlehrerinnen und Diplomsportlehrern findet ausschließlich an der BSPA Wien statt und richtet sich an Personen, die als Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung den erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe, die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht sowie die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung vorweisen können.

Neben den allgemein bildenden Fächern wie Deutsch oder Englisch legt die Bundessportakademie Wien in der Ausbildung von Diplomsportlehrerinnen und Diplomsportlehrern auf einen fundierten Kompetenzerwerb im sportwissenschaftlichen und sportpraktischen Bereich wert.

Die wichtigsten Unterrichtsgegenstände kommen daher aus den Bereichen der Trainingslehre, Biomechanik, Bewegungslehre, Pädagogik und Sportmanagement.

Bei den praktischen Ausbildungsfächern liegt der Schwerpunkt auf einer möglichst breit gefächerten Ausbildung, die sowohl traditionelle Sportarten wie unter anderem Tennis, Fußball, Gerätturnen, Skilauf, ... als auch neue Trendsportarten umfasst.

Berufliche Optionen mit dem Ausbildungsabschluss

Das breite Ausbildungsspektrum in der Diplomsportlehrerausbildung bietet eine Vielzahl von Berufsmöglichkeiten:

  • Leiterin/Leiter oder Mitarbeiterin/Mitarbeiter von öffentlichen oder privaten Sportschulen
  • Sportlehrerin/Sportlehrer an Volkshochschulen, in der Freizeitindustrie, in der Kommunalverwaltung, in Verbänden, Vereinen, Stadtgemeinden, Betrieben, …
  • Sondervertragslehrerin/Sondervertragslehrer an Pflichtschulen (Volksschulen und Sekundarstufe I), Berufsschulen, …
  • Sportlehrerin/Sportlehrer für Behindertensport
  • Sportreferentin/Sportreferent und technische/r Beraterin/Berater bei Behörden und Institutionen
  • Sportartikelindustrie
  • Freizeitindustrie
  • Mitarbeiterin/Mitarbeiter in sportmedizinischen Betreuungszentren
  • Gesundheitsberaterin/Gesundheitsberater sowie Wellnesstrainerin/Wellnesstrainer

Gesetzliche Grundlagen der Diplomsportlehrerausbildung

Den aktuell gültigen Lehrplan für den Lehrgang zur Ausbildung von DIPLOMSPORTLEHRERINNEN UND DIPLOMSPORTLEHRERN finden Sie hier.

Durch die Absolvierung des Lehrganges zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrer für „Bewegung und Sport an Schulen“ an den Bundessportakademien ergibt sich eine dienstrechtliche Einstufung als Lehrerin/Lehrer im Sondervertrag. Schülerinnen und Schüler des Lehrgangs für Bewegung und Sport an Schulen werden ausreichend über diesen Sachverhalt an den Bundessportakademien vor Ausbildungsbeginn informiert. 

Den aktuell gültigen Lehrplan für den Lehrgang zur Ausbildung von LEHRERINNEN UND LEHRERN FÜR BEWEGUNG UND SPORT AN SCHULEN finden Sie hier.

In Kooperation mit der HLW19 bietet die BSPA Wien in den Stundenplan integrierte Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung an. Die Absolvierung der Teilprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Gesundheit & Soziales kann optional bereits parallel zur SportlehrerInnenausbildung erfolgen. Weiterführende Informationen zur Berufsreifeprüfung erhalten Sie an der BSPA Wien.

Wenn im Anschluss an die Absolvierung der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für "Bewegung und Sport an Schulen" ein Studium angeschlossen werden sollte, gibt es spezifische Informationen zu beachten.  Um für den Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ ein Lehramt (universitäre/hochschulische Qualifikation) zu erwerben, wäre ein Lehramtsstudium für die Sekundarstufe Allgemeinbildung in einer Fächerkombination mit dem betreffenden Studienfach („Bewegung und Sport“) zu absolvieren.

Das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe Allgemeinbildung besteht aus einem Bachelor- und einem (verpflichtenden, konsekutiven) Masterstudium und wird in Kooperation der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eines sogenannten Entwicklungsverbundes (regionale Zusammenschlüsse der Institutionen jeweils mehrerer Bundesländer) durchgeführt.

Ein Lehramtsstudium für diesen Altersbereich besteht aus einer verpflichtenden Kombination von zwei Studienfächern (also zwei Unterrichtsgegenständen) oder von einem Studienfach und einer Spezialisierung (z.B. in „Inklusiver Pädagogik“). Die Zulassungsvoraussetzungen für ein Lehramtsstudium sind:

  • die allgemeine Universitätsreife
  • die besondere Universitätsreife für bestimmte Fächer
  • die für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache und
  • die Eignung für das Studium und die jeweilige berufliche Tätigkeit;

Im Bereich der Lehramtsstudien werden mehrstufige Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt

Für die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen sind im Hochschul- (und gleichlautend im Universitäts-)Gesetz gewisse, rechtliche Rahmenvorgaben enthalten, die Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt jedoch gemäß gesetzlicher Zuständigkeitsregelung dem studienrechtlichen Organ der jeweiligen Institution und wird bescheidmäßig auf Antrag einer oder eines Studierenden (dh. es muss bereits eine Zulassung zum betreffenden Studium erfolgt sein) gefällt.

Zu konkreten Anerkennungsmöglichkeiten bzw. zu Umfang und Inhalten einer allfälligen Anerkennung kann das BMB keine Vorabbewertung oder Einschätzung abgeben. Aus den rechtlichen Grundlagen ist jedoch darauf hinzuweisen, dass positiv absolvierte Prüfungen, die an einer mittleren Schule (zu welchen auch die Bundessportakademien gehören) „in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern“ abgelegt wurden, grundsätzlich nur in Hochschulehrgängen (nicht aber im Bereich der ordentlichen Studien) anerkannt werden können (§ 56 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 idgF – HG).