Trainergrundkurs

Ziel

Die Abteilung Trainer/innenausbildung der Bundessportakademie Linz führt von 2024 – 2026 eine Trainer/innenausbildung für Fitnesstrainer/innen durch, die sich insbesondere an die verschiedenen Aufgaben- und Arbeitsbereiche im Fitnessstudio bzw. gelegentlich auch im Freien richtet.

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainer für Fitnessstudios hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf §1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Bewegungserziehern und Sportlehrern (Bundessportakademiengesetz) zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben einer Trainerin bzw. eines Trainers für Fitness vertraut zu machen.

Fitnesstrainerinnen und Fitnesstrainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb und Unterricht im Fitnessstudio mit gesundheitsorientierter, breitensport- oder auch leistungsorientierter Zielsetzung vorzubereiten und zu leiten. Die fachlichen und sozialen Kompetenzen ermöglichen es der Fitnesstrainerin bzw. dem Fitnesstrainer, sowohl in der persönlichen Betreuung als auch im Klein- und Grossgruppentraining die Leitungsfunktion höchst qualifiziert und differenziert wahrzunehmen.

Kursinhalte

  • In der Praxis:
    Konditions-, Fitness- und Gesundheitstraining, Funktionsgymnastik, Krafttraining an Geräten, Massage etc.
  • In der Theorie:
    Didaktik/Methodik, Bewegungslehre und Biomechanik, Trainingslehre, Sportpsychologie, Physiologie, Funktionelle Anatomie, Werbung, Vermarktung, Gerätekunde, Massage, Englisch, Deutsch/Kommunikation, Geschichte des Sports, Ernährung, Personaltraining, Trainingsbegleitung- und planung, Seminar für Leistungsdiagnostik, Medieneinsatz, Fachfragen, Kraftpass, NADA-Zertifikat, etc.

Eignungsprüfungskriterien

Keine Eignungsprüfung!

Aufnahmebedingungen

Für die Eignungsprüfung: keine

Für die Ausbildung:

1. Abgeschlossene Instruktor/innen Ausbildung für FIT Studio (Zeugniskopie ist der Anmeldung beizulegen!)

2. Ein ärztliches Zeugnis, welches die körperliche Eignung bestätigt. Zusätzliche hat dazu die Untersuchung nach sportärztlichen Kriterien zu erfolgen und muss mindestens ein Basis- und ein Belastungs-EKG beinhalten. Das ärztliche Attest (gergl. Kriterien im Anschluss) darf zum Zeitpunkt des Kursbeginns nicht älter als 6 Monate alt sein. Einsendung des ärztlichen Zeugnisses bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn verpflichtend. Die Dokumentation der erbrachten Leistung muss eindeutig nachvollziehbar sein.

Das ärztliche Zeugnis hat nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

  • Es muss eine Fahrradergometrie (Belastungs EKG) nach folgendem Testmodus durchgeführt werden:
    • Stufendauer: mindestens 2‘ – maximal 3‘
    • Stufenhöhe: mindestens 25 Watt – maximal 50 Watt

 (5 Minuten Aufwärmen bei 1 Watt/kg/KG dürfte obligatorisch sein)

  • Die Mindestleistung auf der letzten zu Ende getretenen Stufe muss bei Frauen 3.0 Watt/kg/KG und bei Männern 3.5 Watt/kgKG betragen.

Dh. aus dem mitgeschriebenen Protokoll muss deutlich hervorgehen, dass diese Wattbeträge über die gesamte Stufendauer erbracht wurden.

Die Beurteilung des Arztes (Diagnostik des Belastungs EKGs) hat unzweifelhaft cardiale Tauglichkeit des/der Aufnahmewerbers/in zu enthalten.

Abschlussvoraussetzungen

Praxisnachweis: Dokumentation von 30 Praxiseinheiten und Betreuung einer/es Athletin/Athleten über die gesamte Ausbildungsdauer inkl. Leistungsentwicklung und Dokumentation.

Während des 1-semestrigen Bildungsganges und bis zum Beginn der kommissionellen Abschlussprüfung ist eine mindestens halbjährige Tätigkeit oder mindestens 100 Unterrichtseinheiten in einem

Fitnessstudio bzw. einer ähnlichen öffentlichen Einrichtung (Verein, Gesundheitszentrum, Therapiestation etc…)

vorzuweisen. Über mindestens 30 Trainingsstunden muss eine schriftliche Dokumentation vorgelegt werden, die auch kontrolliert wird. Weiters ist die persönliche Betreuung einer/es Athletin/Athleten über die gesamte Ausbildungsdauer inkl. Leistungsentwicklung und Dokumentation verpflichtend.

Abschlussprüfung

Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein staatliches Zeugnis.

Die kommissionelle Abschlussprüfung findet ca. 2 Monate nach dem Kursende statt und wird von einer staatlichen Prüfungskommission abgehalten, wobei die Vortragenden als Fachprüfer eingesetzt werden.

Gegenstände der Abschlussprüfung: Je eine mündliche Prüfung in: Sportphysiologie, Funktionelle Anatomie, Bewegungslehre und Biomechanik, Trainingslehre. Je eine praktische Prüfung in: Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) und Allgemein praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Fachverband

Österreichische Bundessportakademien

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