Ziel

Das erworbene sporttheoretische und sportpraktische Wissen in die athletische Grundausbildung und in die Trainingspraxis der jeweiligen Sportart umzusetzen, Trainingseinheiten im Nachwuchs(leistungs)- und Breitensport systematisch zu planen und pädagogisch-methodisch wirkungsvoll anzuleiten sowie Trainingsgruppen in Vereinen selbstständig zu führen und zu betreuen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Sportinstruktorausbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Seniorensport sind befähigt, unter Einbeziehung des in der Gesamtausbildung erworbenen Wissens und Könnens den Übungsbetrieb im gesundheitsorientierten Seniorensport zu planen, pädagogisch-methodisch wirkungsvoll zu führen und auszuwerten.

Kursinhalte

  • Sportpädagogische, sportpsychologische und ethische Grundlagen für den Trainingsbetrieb
  • Angewandte Trainings- und Bewegungslehre in Theorie und Praxis
  • Trainingseinheiten zur Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten sowie sportmotorischer Fertigkeiten
  • Sportmotorische Basisfertigkeiten und Basisfähigkeiten (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Beweglichkeit) altersspezifisch individuell planen und in der Trainingspraxis umsetzen
  • Aktuelle Anforderungen im gesundheits- und freizeitorientierten Seniorensport umsetzen sowie gesellschaftliche und soziale Bedürfnisse in die Trainingspraxis einfließen lassen

Eignungsprüfungskriterien

  • Absolvierung eines Hindernis- und Koordinationsparcours unter Vorgabe eines Zeitlimits
  • Zusätzlich ist das Beherrschen einer Schwimmart gefordert, wenn der Ausbildungsschwerpunkt das Medium Wasser beinhaltet

Aufnahmebedingungen

  • Die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ärztliche Bestätigung über die medizinische Eignung für die Sportausübung, die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
  • Bestehen der Eignungsprüfung

Abschlussvoraussetzungen

  • Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ durch den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden vorzulegen, der den Vorgaben bekannter Rettungsorganisationen entspricht und vor nicht mehr als 5 Jahren (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) absolviert wurde.
  • Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum in der Sportart zu absolvieren, z. B. in einem Sportverein oder einer Schule.

Abschlussprüfung

  • Mündliche Prüfungen in den Fächern:
    Bewegungslehre und Biomechanik
    Sportbiologie
    Trainingslehre
  • Praktische Prüfungen in den Fächern:
    Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)
    Sportartspezifische praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)

Fachverband

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