Ziel

Das erworbene sporttheoretische und sportpraktische Wissen in die athletische Grundausbildung und in die Trainingspraxis der jeweiligen Sportart umzusetzen, Trainingseinheiten im Nachwuchs(leistungs)- und Breitensport systematisch zu planen und pädagogisch-methodisch wirkungsvoll anzuleiten sowie Trainingsgruppen in Vereinen selbstständig zu führen und zu betreuen.

Kursinhalte

  • Sportpädagogische, sportpsychologische und ethische Grundlagen für den Trainingsbetrieb
  • Angewandte Trainings- und Bewegungslehre in Theorie und Praxis
  • Trainingseinheiten zur Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten sowie sportmotorischer Fertigkeiten
  • Methodischen Aufbau des Trainings in den Sparten Florett, Säbel und Degen in Theorie und Praxis
  • Theorie und Analyse, Technik und Praxis
  • Gestaltung einer Trainingseinheit unter Berücksichtigung methodischer, technischer und taktischer Prinzipien

Eignungsprüfungskriterien

  • Überprüfung des Eigenkönnens
  • Durchführung einer Trainingseinheit mit Gruppentraining und Einzellektionen
  • Nachweis von bereits absolvierter Lehrtätigkeit im Verein nach den Lehrplänen des ÖFV

Aufnahmebedingungen

  • Die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ärztliche Bestätigung über die medizinische Eignung für die Sportausübung, die zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
  • Bestehen der Eignungsprüfung

Abschlussvoraussetzungen

  • Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich  
    „Erste Hilfe „ durch den erfolgreichen Abschluss eines den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen entsprechenden Erste Hilfe Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden und nicht älter als 5 Jahre (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) vorzulegen. 

  • Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum im Rahmen eines Vereins, einer Schule oder sonstiger Einrichtung zu absolvieren.  

Abschlussprüfung

  • Bis zur Abschlussprüfung ist eine Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ durch den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 6 Stunden vorzulegen, der den Vorgaben bekannter Rettungsorganisationen entspricht und vor nicht mehr als 5 Jahren (gerechnet vom Ausbildungsbeginn) absolviert wurde.
  • Bis zur Abschlussprüfung ist ein 20-stündiges Praktikum in der Sportart zu absolvieren, z. B. in einem Sportverein oder einer Schule.

Fachverband

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