Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Stand: November 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen gelten für die Nutzung der Website www.bspa.at sowie für die Online-Anmeldung zu Ausbildungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen der österreichischen Bundessportakademien (BSPA).

Die Bundessportakademien sind öffentliche Schulen des Bundes. Die angebotenen Ausbildungen, deren Zulassungsvoraussetzungen, Lehrinhalte, Prüfungen und Abschlüsse richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Lehrplänen.

Diese Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und die in den jeweiligen Ausbildungsausschreibungen bekannt gegebenen besonderen Teilnahme- und Ausbildungsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie die für die jeweilige Ausbildung geltenden besonderen Regelungen vor.

2. Informationen zu den Ausbildungen

Die auf der Website www.bspa.at veröffentlichten Ausbildungsangebote enthalten die jeweils maßgeblichen Informationen, insbesondere zu:

  • Ausbildungsinhalten und Ausbildungszielen,
  • Zulassungsvoraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Eignungsprüfungen,
  • Ausbildungsdauer, Terminen und Ausbildungsorten,
  • erforderlichen Nachweisen und einzureichenden Unterlagen,
  • Anwesenheits- und Prüfungsanforderungen sowie
  • allfällige Arbeitsmittel- bzw. Kursbeiträge.

Interessentinnen und Interessenten sind verpflichtet, sich vor der Anmeldung über die für die jeweilige Ausbildung geltenden Voraussetzungen und Bedingungen zu informieren.

Die BSPA bemühen sich um eine möglichst aktuelle und vollständige Darstellung der Ausbildungsangebote. Änderungen, insbesondere bei Terminen, Ausbildungsorten oder organisatorischen Rahmenbedingungen, bleiben vorbehalten, soweit dies sachlich erforderlich und rechtlich zulässig ist.

3. Anmeldung und Aufnahme in eine Ausbildung

Die Anmeldung zu einer Ausbildung erfolgt grundsätzlich über das Online-Anmeldeformular auf www.bspa.at, sofern in der jeweiligen Ausbildungsausschreibung kein anderer Anmeldeweg vorgesehen ist.

Die Anmeldung setzt voraus, dass die im Online - Anmeldeformular als verpflichtend gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Die für die jeweilige Ausbildung erforderlichen Nachweise und Dokumente sind entsprechend den Angaben in der Ausbildungsausschreibung vollständig hochzuladen bzw. zu übermitteln.

Eine Anmeldung gilt erst dann als vollständig, wenn sämtliche erforderlichen Angaben und Unterlagen bei der zuständigen BSPA eingelangt sind. Unvollständige Anmeldungen können bei der Reihung und Vergabe der Ausbildungsplätze unberücksichtigt bleiben.

Nach dem Absenden des Anmeldeformulars wird eine automatisch generierte E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Die Anmeldung ist durch Anklicken des darin enthaltenen Bestätigungslinks zu bestätigen. Erst nach dieser Bestätigung wird die Anmeldung an die zuständige BSPA weitergeleitet.

Die Bestätigung der E-Mail-Adresse stellt noch keine Aufnahmebestätigung und keinen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz dar.

Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen und der verfügbaren Ausbildungsplätze. Die Aufnahe erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten vollständigen Online Anmeldungen soweit in der Ausbildungsausschreibung kein anderes Auswahl- bzw. Reihungskriterien amgegeben ist. Gegebenenfalls sind Eignungsprüfungen oder weitere Aufnahmeverfahren zu absolvieren.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme in geeigneter Weise informiert.

4. Angaben und Nachweise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass sämtliche im Rahmen der Online Anmeldung bekannt gegebenen Daten und übermittelten Unterlagen richtig, vollständig und aktuell sind.

Änderungen relevanter Angaben, insbesondere der Kontaktdaten, sind der zuständigen Bundessportakademie unverzüglich bekannt zu geben.

Die BSPA sind berechtigt, Nachweise und Dokumente zu verlangen, die für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Durchführung der Ausbildung oder die Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten erforderlich sind.

Unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben sowie gefälschte oder manipulierte Nachweise können – abhängig von den Umständen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen – zur Nichtberücksichtigung der Anmeldung, zur Nichtzulassung oder zu weiteren rechtlich vorgesehenen Maßnahmen führen.

Personen mit österreichischer Staatsangehörigkeit haben im Rahmen der Anmeldung ihre Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben. Für Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit wird, soweit erforderlich, ein entsprechendes Ersatzkennzeichen vergeben.

Anhand der Angaben der Online Anmeldung wird für jede Person eine bPK (bereichsspezifisches Personenkennzeichen) generiert, das für die Bildungsdokumentationsmeldung verwendet wird.

5. Teilnahme an den Ausbildungen und Anwesenheitspflicht

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, die für die jeweilige Ausbildung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Ausbildungsordnungen, Lehrpläne, Prüfungsbestimmungen sowie organisatorischen Anordnungen der zuständigen BSPA einzuhalten.

In den Ausbildungsmodulen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Ein Fernbleiben ist nur bei gerechtfertigter Verhinderung und unter Beachtung der jeweils geltenden schulrechtlichen Bestimmungen zulässig. Ebenso richtet sich die Verpflichtung zur Meldung und zum Nachweis einer Verhinderung nach den allgemein geltenden schulrechtlichen Bestimmungen.

Die Teilnahme an praktischen Ausbildungseinheiten setzt voraus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die dafür erforderlichen persönlichen, gesundheitlichen und sportartspezifischen Voraussetzungen erfüllen. Allfällige ärztliche Bestätigungen oder sonstige Nachweise sind entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Ausbildung vorzulegen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben insbesondere:

  • den Anweisungen der Ausbildungsleitung und der Lehrpersonen Folge zu leisten,
  • die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten,
  • die erforderliche Sport- und Sicherheitsausrüstung zu verwenden,
  • auf die Gesundheit und Sicherheit anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und
  • einen respektvollen und wertschätzenden Umgang zu pflegen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Maßnahmen, die bis zum Ausschluss aus einer Ausbildung führen können, ergriffen werden.

6. Kosten der Ausbildung und zusätzliche Aufwendungen

Der Unterricht in den Ausbildungen der Bundessportakademien ist grundsätzlich unentgeltlich.

Soweit im Rahmen einer konkreten Ausbildung zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Anreise, Arbeitsmittel, Ausrüstung, externe Einrichtungen oder sonstige Leistungen, werden diese in der jeweiligen Ausbildungsausschreibung gesondert ausgewiesen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sich vor der Anmeldung über solche zusätzlichen Aufwendungen zu informieren.

Sofern Kosten unmittelbar durch externe Anbieter oder Kooperationspartner verrechnet werden, gelten ergänzend deren jeweilige Bedingungen.

7. Änderungen, Verschiebungen und Absage von Ausbildungen

Die BSPAs sind bemüht, die angekündigten Ausbildungen entsprechend den veröffentlichten Informationen durchzuführen.

Änderungen von Ausbildungsinhalten, Terminen, Ausbildungsorten oder organisatorischen Abläufen können erforderlich werden, wenn sachliche, organisatorische, personelle oder sonstige wichtige Gründe dies notwendig machen.

Ausbildungen können insbesondere dann verschoben, unterbrochen oder abgesagt werden, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere wichtige Gründe die Durchführung verhindern.

Die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen oder eine Absage ehestmöglich informiert.

Gesetzliche Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit bereits entstandenen oder entrichteten Kosten, bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.

8. Abmeldung und vorzeitiger Abbruch der Ausbildung

Eine Abmeldung von einer Ausbildung ist der zuständigen BSPA möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Die Nichtteilnahme an einzelnen Ausbildungsmodulen oder der vorzeitige Abbruch einer Ausbildung sind ebenfalls unverzüglich bekannt zu geben.

Aus einer Abmeldung, einem Fernbleiben oder einem vorzeitigen Abbruch können keine Ansprüche auf einen späteren Ausbildungsplatz oder auf die Anerkennung bereits absolvierter Ausbildungsteile abgeleitet werden. Über die Anrechnung von Ausbildungsleistungen die Schulleitung einer BSPA nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen und ausbildungsrechtlichen Bestimmungen.

Allfällige Ansprüche im Zusammenhang mit gesondert vereinbarten oder angefallenen Kosten richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Prüfungen und Ausbildungsabschlüsse

Die Durchführung von Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und sonstigen Leistungsfeststellungen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Lehrplänen und Prüfungsordnungen.

Die Teilnahme an Prüfungen setzt die Erfüllung der jeweils vorgesehenen Zulassungs- und Teilnahmevoraussetzungen voraus.

Die Ausstellung von Zeugnissen, Bestätigungen und sonstigen Ausbildungsnachweisen erfolgt nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungserfolg oder den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung kann aus der Anmeldung oder Teilnahme nicht abgeleitet werden.

10. Ausbildungen in Kooperation mit Bundes-Sportverbänden und anderen Einrichtungen

Einzelne Ausbildungen werden in Zusammenarbeit mit Bundes-Sportdachverbänden, Bundes-Sportfachverbänden oder anderen Kooperationspartnern durchgeführt.

Die jeweiligen Kooperationspartner wirken insbesondere bei der fachlichen Gestaltung, Organisation und Durchführung einzelner Ausbildungsteile mit.

Bei Ausbildungen, die in Kooperation mit einem Bundes-Sportdach- oder Bundes-Sportfachverband durchgeführt werden, können dem jeweiligen Kooperationsverband nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ausgenommen die Sozialversicherungsnummer, zur Verfügung gestellt werden, soweit dies für die Zusammenarbeit und die damit verbundenen Zwecke erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf www.bspa.at zu entnehmen.

11. Unfallversicherung und Eigenverantwortung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer iden Ausbildungen der Bundessportakademien sind grundsätzlich unfallversichert (AUVA). Ein etwaiger weiterführender Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die für die jeweilige Ausbildung geltenden Sicherheitsvorschriften und Anordnungen einzuhalten und alle Umstände, die für die sichere Durchführung der Ausbildung von Bedeutung sind, unverzüglich der Ausbildungsleitung mitzuteilen.

Die Teilnahme an praktischen und sportlichen Ausbildungseinheiten hat unter Beachtung der persönlichen Leistungsfähigkeit und der jeweiligen Sicherheitsvorgaben zu erfolgen.

12. Haftung

Die Haftung des Bundes und seiner Organe (Amtshaftung) richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Einschränkung oder ein Ausschluss gesetzlich bestehender Haftungsansprüche wird durch diese Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen nicht bewirkt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Sportstätten, Geräte und Ausrüstungsgegenstände sachgerecht und entsprechend den Anweisungen der Lehrpersonen zu verwenden.

13. Datenschutz

Die im Rahmen der Nutzung der Website und der Anmeldung zu Ausbildungen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Die Daten können insbesondere elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Bearbeitung der Anmeldung, die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Organisation und Durchführung der Ausbildung sowie die Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Meldepflichten erforderlich ist.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, zu Empfängern, Aufbewahrungsfristen und den Rechten der betroffenen Personen, enthält die Datenschutzerklärung auf www.bspa.at.

14. Elektronische Kommunikation

Die im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse dient als wesentlicher Kommunikationsweg zwischen der zuständigen BSPA und den Bewerberinnen und Bewerbern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und regelmäßig überprüft wird. Änderungen der E-Mail-Adresse sind der zuständigen BSPA unverzüglich mitzuteilen.

Automatisch generierte E-Mails können insbesondere zur Bestätigung der Anmeldung und zur Übermittlung organisatorischer Informationen verwendet werden.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

Für sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Ausbildungen der BSPA gelten die einschlägigen österreichischen Rechtsvorschriften.

Es gilt österreichisches Recht. Zwingende gesetzliche Zuständigkeits- und Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.

16. Gültigkeit und Änderungen der AGB

Es gilt jene Fassung der Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf www.bspa.at veröffentlicht ist.

Die Bundessportakademien behalten sich vor, die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen, insbesondere wenn gesetzliche, organisatorische oder technische Änderungen dies erforderlich machen. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.