Hauptinhalt

AGB

1. Bundessportakademien

Die österreichischen Bundessportakademien (Schulen zur Ausbildung von Bewegungserziehern und Sportlehrern) umfassen Lehrgänge mit einer nach der Vorbildung der Schüler und dem im Lehrplan vorgesehenen Bildungsziel unterschiedlichen Dauer von einem bis sechs Semestern. Sie sind mittlere Schulen im Sinne des § 3 Abs. 4 Z 6 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962.

Daraus entstehende Konsequenzen sind:

  • In den Ausbildungsmodulen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Ein Fernbleiben ist nur im Falle gerechtfertigter Verhinderung der Teilnehmerin/des Teilnehmers zulässig.
  • der Unterricht an den Bundessportakademien ist unentgeltlich.

2. Anmeldung zu einer Ausbildung

  • Die österreichischen Bundessportakademien gehen davon aus, dass alle Felder der Onlineanmeldung wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
  • Personen mit der Nationalität "Österreich" müssen zu einer Ausbildung an einer öffentlichen Schule ihre gültige Sozialversicherungsnummer angeben (Bildungsdokumentationsgesetz). Personen ohne Nationalität "Österreich" erhalten ein Ersatzkennzeichen von den Bundessportakademien.
  • Zumeist enthalten die Ausbildungsinformationen Informationen darüber, welche Dokumente und Unterlagen Sie der Anmeldung beischließen müssen. Erst wenn alle in der Ausbildungsinformation geforderten Unterlagen und Dokumente von Ihnen übermittelt worden sind, gilt Ihre Anmeldung als vollständig und wird erst dann für die Reihung der TeilnehmerInnen zu einer Ausbildung berücksichtigt. Überprüfen Sie daher, ob Sie alle in der Ausbildungsinformation geforderten Anhänge zu Ihrer Anmeldung mit hochgeladen haben. 
  • Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Ausbildungen, die in Kooperation mit einem Sportdach- bzw. Sportfachverband durchgeführt werden, ausschließlich diesem Verband bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss personbezogene Daten (exklusive der Sozialversicherungsnummer) zur Verfügung gestellt werden.

3. Unfallversicherung

Nach § 8 des ASVG sind alle ordentlichen Schüler und die nach § 4 SchUG außerordentlichen Schüler – ohne Rücksicht auf ihre Staatsbürgerschaft – beitragsfrei bei der AUVA versichert. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Schulausbildung ereignen, sowie Unfälle auf dem Weg von der Wohnung zur Schule und umgekehrt.