Gesetzliche Grundlagen f. Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

 

Lehrpläne der Bundessportakademien

Sämtliche Ausbildungen an den Bundessportakademien sind durch Lehrpläne geregelt, die durch das BMUKK genehmigt werden.
Alle Sportarten, die sich auf Grund Ihrer Struktur durch einen Lehrplan regeln lassen, werden im Lehrgang für Instruktorinnen und Instruktoren nach dem Lehrplan C.1 und im Lehrgang für Trainerinnen und Trainer nach dem Lehrplan B.2 durchgeführt.
Für Sportarten, für die die Durchführung der Ausbildung nicht nach diesen beiden Rahmenlehrplänen sinnvoll ist, wurden eigene Lehrpläne erstellt.

Lehrpläne der Instruktorenausbildungen

Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren (Anlage C.1) (80 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren (Anlage C.2) (27 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren (Anlage C.3) (31 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren (Anlage C.4) (27 K)
Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren (Anlage C.5) (31 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf (Anlage C.6) (87 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren (Anlage C.7) (27 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin (Anlage C.8) (27 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern (Anlage C.9) (26 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern (Anlage C.10) (31 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eisstockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen (Anlage C.11) (25 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung für Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen (Anlage C.12) (28 K)
Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren (Anlage C.13) (36 K)
Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren (Anlage C.14) (34 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren (Anlage C.15) (32 K)
Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren (Anlage C.16) (27 K)
Ausbildung von Tennisinstruktorinnen und Tennisinstruktoren (Anlage C.17) (133 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Breitensport (Anlage C.18) (28 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport (Anlage C.19) (31 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike (Anlage C.20) (27 K)
Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball (Anlage C.21) (22 K)
Ausbildung von Sport-Badewarten (Anlage D)(28 K)

Geändert am 18.11.2011

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