
Sämtliche Ausbildungen an den Bundessportakademien sind durch Lehrpläne geregelt, die durch das BMUKK genehmigt werden.
Alle Sportarten, die sich auf Grund Ihrer Struktur durch einen Lehrplan regeln lassen, werden im Lehrgang für Instruktorinnen und Instruktoren nach dem Lehrplan C.1 und im Lehrgang für Trainerinnen und Trainer nach dem Lehrplan B.2 durchgeführt.
Für Sportarten, für die die Durchführung der Ausbildung nicht nach diesen beiden Rahmenlehrplänen sinnvoll ist, wurden eigene Lehrpläne erstellt.
Geändert am 18.11.2011